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Acht weitere Baugrundstücke im Baugebiet

Die Ortsgemeinde Föhren veräußert 8 weitere Baugrundstücke im Baugebiet "In der Acht" im Rahmen eines Bewerberverfahrens. Es handelt sich um bahnseits gelegene Baugrundstücke („Block 4“).

Rahmenbedingungen:

  • Beginn des Bewerbungsverfahrens: 13.12.2019 um 08:00 Uhr
  • Ende des Bewerbungsverfahrens: 10.01.2020 um 08:00 Uhr
  • Kaufpreis: 170,00 €/m² (voll erschlossen)
  • Die zulässige Bebauung ist dem Bebauungsplan Föhren, In der Acht (2. Änderung) zu entnehmen.
  • Pro Familie/Interessengemeinschaft kann nur eine Grundstücksbewerbung abgegeben werden, eine Mehrfachbewerbung ist unzulässig.
  • Die Bewerber können bis zum Ende des Bewerberverfahrens jederzeit das Grundstück wechseln.
  • Für "Block 4" werden nur private Bewerber zugelassen, gewerbliche Investoren können nicht zugelassen werden.
  • Für Käufer/Bauherren (ein Partner bis 40 Jahre) mit Kindern wird ein Bonus gewährt, 3.000 Euro pro Kind - höchstens 10.000 Euro, der Fördertopf ist insgesamt (für das gesamte Baugebiet "In der Acht") gedeckelt mit 200.000 Euro.
  • Auf dem Grundstück ist innerhalb von 5 Jahren nach Besitzübergang ein Wohnhaus (Doppelhaushälfte) bebauungsplanform bezugsfertig zu errichten.
  • Auf den Grundstücken Nr. 2 (Parzelle 6/8) und Nr. 6 (Parzelle 6/4) werden zu Lasten der jeweils benachtbarten beiden Grundstücke Dienstbarkeiten (Leitungsrechte Abwasser) im Notarvertrag vereinbart.
  • Wenn nach Abschluss des Verfahrens auf ein Baugrundstrück mehr als eine Bewerbung vorliegt, so entscheidet das Los.
    der ggf. notwendige Losentscheid erfolgt in aufsteigender Reihenfolge der Flustrücksnummern in Anwesenheit der Ortsbürgermeisterin (ggf. bei Verhinderung in Anwesenheit ihres amtlichen Vertreters), den Beigeordneten der Ortsgemeinde Föhren sowie zwei Mitarbeitern der Verbandsgemeindeverwaltung Schweich.
  • Nach Ablauf des Bewerberverfahrens und der Auswertung werden die Bewerber schriftlich benachrichtigt.
  • Für die Bewerbung ist ausschließlich der unter Downloads zur Verfügung gestellte Bewerberbogen zu nutzen. Bitte keine Zusätze/Bedingungen anbringen.

Bewerbungen für "Block 4" bitten wir zu richten an:

E-Mail: inderachtnoSpam@foehren.de

Oder

schriftlich:
Ortsgemeinde Föhren
Frau Ortsbürgermeisterin Rosi Radant
Hauptstraße 47
54343 Föhren

Für weitere Rückfragen:
Verbandsgemeindeverwaltung Schweich
Fachbereich 2, Liegenschaften
Frau Anna Monzel/Frau Andrea Kraff
Brückenstraße 26
54338 Schweich
Tel: 06502/407-608 bzw. -601
E-Mail: monzel.anoSpam@schweich.de bzw. kraff.anoSpam@schweich.de

Hinweise:

Die Ortsgemeinde Föhren behält sich die Vergabe der Baugrundstücke vor. Ein Rechtsanspruch auf Zuteilung eines Grundstücks besteht nicht; aus der Nichtberücksichtigung können keinerlei Ansprüche gegen die Ortsgemeinde Föhren abgeleitet werden.
Seitens der Ortsgemeinde Föhren wird darauf hingewiesen, dass keine dem Bewerber entstandenen Planungskosten (z. B. Architekturkosten etc.) und sonstigen Auslagen übernommen werden. Diese gehen in jedem Falle ausschließlich zu Lasten des Bewerbers
Das vorliegende Dokument wurde mit Sorgfalt erstellt, für die Richtigkeit der Angaben kann jedoch keine Haftung übernommen werden.

https://www.gis-schweich.de/schweich_online/index.php