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Förderung privater Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen

Zur Gewährung eines Kostenerstattungsbetrages zu den Modernisierungs- und Instand­setzungsmaßnahmen an privaten Gebäuden innerhalb des Erneuerungsgebietes „Orts­zentrum Föhren“ hatte der Ortsgemeinderat in seiner Sitzung am 28.11.2017 bereits die „Richtlinie der Ortsgemeinde Föhren zur Förderung von Modernisierungs- und In­standsetzungsmaßnahmen an privaten Gebäuden innerhalb des Erneuerungsgebietes Föhren Ortszentrum“ beschlossen.

Zwischenzeitlich wurden durch das Ministerium des Innern und für Sport Änderungen an der Mustermodernisierungsrichtlinie vorgenommen (u.a. in § 3 Abs. 5: ab 01.01.2018 neue Obergrenze bei den angemessenen Arbeitsleistungen des/der Eigentümers/-in), die laut Mit­teilung der ADD Trier eine erneute Beschlussfassung erforderlich machen. Im Wesentlichen handelt es sich um redaktionelle Änderungen.

Die neu zu beschließende Modernisierungsrichtlinie erfolgte im Ortsgemeinderat im August 2018. Der Flyer zur Modernisierungsrichtlinie soll eine Hilfestellung zur Einreichung des Förderantrages sein.

Föhren, 27.08.2018
Rosi Radant, Ortsbürgermeisterin