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Hinweis zum Entfernen von Grabschmuck

Gemäß der Friedhofssatzung der Ortsgemeinde Föhren vom 17.4.2019 weise ich darauf hin,
dass in § 20 die Gestaltungsvorschriften für Grünfeldbestattungen geregelt sind.

Grabschmuck ist demnach nur in der Zeit vom 1.11. bis zum 28.02. gestattet.

Die Ortsgemeinde Föhren bittet dies zu befolgen.
Nicht entfernter Grabschmuck wird von den Mitarbeitern der Gemeinde entfernt.

Grabschmuck an der Urnenstelenanlage ist grundsätzlich nur bei der Bestattung erlaubt,
ansonsten ist es nicht gestattet gemäß der Friedhofssatzung.
Es wurde bisher in der Zeit vom 1.11. bis zum 28.02. geduldet.
Auch hier gilt die Bitte, diesen geduldeten Zeitrahmen einzuhalten.

Die Gemeindeverwaltung 

Satzungen, Hebesätze und Tarife der Gemeinde Föhren