Förderprogramm „Städtebauliche Erneuerung – Lebendiges Zentrum - Aktive Stadt“ für die Ortsgemeinde Föhren
Am 21.08.2018 hat der Ortsgemeinderat Föhren sowohl die Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Ortszentrum Föhren“ als auch die Richtlinie zur Gewährung eines Kostenerstattungsbetrages zu den Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen an privaten Gebäuden innerhalb dieses Erneuerungsgebietes beschlossen. Zudem hat die Gemeinde ein Gesamtpaket der Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzept-Maßnah men beschlossen. Hier drei Beispiele, die umgesetzt wurden:
Förderung privater Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen in der Ortsgemeinde Föhren
Mit finanzieller Unterstützung des Landes Rheinland-Pfalz und des Bundes fördert die Ortsgemeinde Föhren Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen an privaten Gebäu den, die in den Grenzen des Sanierungsgebietes liegen.
Die Förderung erfolgt als Zuschuss und ist begrenzt auf 35 % der förderfähigen Gesamtkosten, maximal 30.000,00 €. Ebenfalls förderfähig sind Arbeitsleistungen des Eigentümers (Eigenleistungen).
Voraussetzungen für eine Förderung sind:
- Das Objekt muss im Sanierungsgebiet liegen.
- Das Objekt muss modernisierungsbedürftig und erhaltenswert sein. ⮚ Die Durchführung der Maßnahme liegt im öffentlichen Interesse.
- Es werden umfassende Modernisierungsmaßnahmen und nicht allein Instandset zungsmaßnahmen durchgeführt.
- Vor Beginn der Maßnahme ist eine Modernisierungsvereinbarung zwischen Ortsge meinde und Eigentümer abzuschließen.
- Die Maßnahme darf noch nicht begonnen worden sein.
- Am Anfang steht eine Sanierungs-/Bauherrenberatung durch das begleitende Büro für Städ tebau und Umweltplanung „Stadt-Land-plus GmbH“, Boppard-Buchholz.
Am Anfang steht eine Sanierungs-/Bauherrenberatung durch das begleitende Büro für Städtebau und Umweltplanung „Stadt-Land-plus GmbH“, Boppard-Buchholz.
Diese Beratung ist für Interessenten kostenlos.
Bei einem Vor-Ort-Gespräch werden geplante Maßnahmen erfasst, die Bestandssituation mit Fotos dokumentiert, und Hinweise auf eine evtl. Förderfähigkeit gegeben. Alle Informationen werden in einem Beratungsprotokoll zusammengefasst, das nach Erstellung von der Verbandsgemeindeverwaltung Schweich an die betreffenden Eigentümer weitergeleitet wird.
Bisher wurden insgesamt 18 Beratungen durchgeführt, 5 Modernisierungsvereinbarungen wurden abgeschlossen.
Bis zum Ende des Jahres 2022 besteht noch die Möglichkeit, eine Modernisierungsvereinbarung mit der Ortsgemeinde Föhren abzuschließen!
Wenn Sie Hauseigentümer sind und an einer umfassenden Sanierung eines Gebäudes Inte resse haben, dann melden Sie sich für weitere Informationen oder für eine Terminabsprache mit dem Büro „Stadt-Land-plus“, Boppard,
▪ bei der Ortsbürgermeisterin, Frau Rosi Radant
Tel.: 06502/2769 (Gemeindebüro) per email: buergermeisterin @foehren.de
oder
▪ bei der Verbandsgemeindeverwaltung Schweich, Frau Gudula Lorenz Tel.: 06502/407-409
per email: lorenz.g @schweich.de
Wir freuen uns, Sie zu beraten und Ihnen bei der Antragstellung behilflich zu sein.
Föhren, den 17.01.2022
Rosi Radant, Ortsbürgermeisterin