Zum Inhalt springen

Städtebauförderung Föhren / Förderprogramm "Ländliche Zentren" / Sanierungsgebiet "Ortszentrum Föhren"

Förderprogramm „Städtebauliche Erneuerung – Aktive Stadt – Lebendiges Zentrum“ (bisher „Ländliche Zentren“) für die Ortsgemeinde Föhren

Am 21.08.2018 hat der Ortsgemeinderat Föhren sowohl die Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Ortszentrum Föhren“ als auch die Richtlinie zur Gewährung eines Kostenerstattungsbetrages zu den Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen an privaten Gebäuden innerhalb dieses Erneuerungsgebietes beschlossen.

Mit finanzieller Unterstützung des Landes Rheinland-Pfalz und des Bundes fördert die Ortsgemeinde Föhren Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen an privaten Gebäuden, die in den Grenzen des Sanierungsgebietes liegen.

Die Förderung erfolgt als Zuschuss und ist begrenzt auf 35 % der förderfähigen Gesamtkosten, maximal 30.000,00 €. Ebenfalls förderfähig sind Arbeitsleistungen des Eigentümers (Eigenleistungen).

 

Voraussetzungen für eine Förderung sind:

  • Das Objekt muss im Sanierungsgebiet liegen.
  • Das Objekt muss modernisierungsbedürftig und erhaltenswert sein.
  • Die Durchführung der Maßnahme liegt im öffentlichen Interesse.
  • Es werden umfassende Modernisierungsmaßnahmen und nicht allein Instandsetzungsmaßnahmen durchgeführt.
  • Vor Beginn der Maßnahme ist eine Modernisierungsvereinbarung zwischen Ortsgemeinde und Eigentümer abzuschließen.
  • Die Maßnahme darf noch nicht begonnen worden sein.

 

Am Anfang steht eine Sanierungs-/Bauherrenberatung durch das begleitende Büro für Städtebau und Umweltplanung „Stadt-Land-plus GmbH“, Boppard-Buchholz.

Diese Beratung ist für Interessenten kostenlos.

Bei einem Vor-Ort-Gespräch werden geplante Maßnahmen erfasst, die Bestandssituation mit Fotos dokumentiert, und Hinweise auf eine evtl.

Förderfähigkeit gegeben. Alle Informationen werden in einem Beratungsprotokoll zusammengefasst, das nach Erstellung von der Verbandsgemeindeverwaltung Schweich an die betreffenden Eigentümer weitergeleitet wird.

 

Bisher wurden insgesamt 15 Beratungen durchgeführt, 4 Modernisierungsvereinbarungen im Untersuchungsgebiet wurden abgeschlossen.

Wenn Sie Hauseigentümer im Untersuchungsgebiet sind und an einer umfassenden Sanierung eines Gebäudes Interesse haben, dann melden Sie sich für weitere Informationen oder für eine Terminabsprache mit dem Büro „Stadt-Land-plus“, Boppard,

- bei der Ortsbürgermeisterin, Frau Rosi Radant

Tel.: 06502/2769 (Gemeindebüro)

oder

- bei der Verbandsgemeindeverwaltung Schweich, Frau Gudula Lorenz

Tel.: 06502/407-409

Wir freuen uns, Sie zu beraten und Ihnen bei der Antragstellung behilflich zu sein.

 

Föhren, den 21.09.2020

Rosi Radant, Ortsbürgermeisterin

Download: Städtebauförderung Föhren / Förderprogramm "Ländliche Zentren" / Sanierungsgebiet "Ortszentrum Föhren"