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Hühnercrossbahn

Sachstand und weiteres Vorgehen zur „Hühnercrossbahn“

Die Hühnercrossbahn befindet sich in einem Waldstück angrenzend an den Spielplatz Eitzenbach, auch Hühnerspielplatz genannt. Der Name ergibt sich aus einer Hühnerhaltung nahe des Spielplatzes. Seit Jahrzehnten haben Kinder und Jugendliche dieses Waldstück zum Befahren mit Crossrädern genutzt. Aktuell ist dieser Bereich im Wald gesperrt wegen Lebensgefahr, hier drohen Bäume umzufallen.

Mit der Kinderversammlung am 25. Juni 2026 wurde die Beteiligung der Kinder und Jugendlichen am weiteren Umgang mit der Hühnercrossbahn eingeleitet. Die Veranstaltung wurde gemeinsam von Ortsjugendpfleger Christoph Postler und Ortsbürgermeisterin Rosi Radant initiiert.

Ziel war es, die Kinder und Jugendlichen frühzeitig in den Prozess einzubeziehen und ihre Ideen, Wünsche und Vorschläge zur weiteren Entwicklung der Hühnercrossbahn aufzunehmen. Dabei wurde sehr deutlich, dass die Hühnercrossbahn für die Beteiligten eine Herzensangelegenheit ist. Viele haben selbst an der Strecke gearbeitet und fühlen sich mit diesem Ort stark verbunden.

Als konkreter nächster Schritt der Beteiligung fand am 15. Juli 2026 ein weiteres Treffen mit den Jugendlichen und dem Ortsjugendpfleger Christoph Postler, der über eine Zertifizierung im Bereich Waldpädagogik verfügt, statt.

Bei diesem Termin wurde die bestehende Hühnercrossbahn auf Grundlage der Angaben und Erläuterungen der Jugendlichen systematisch dokumentiert. Die Jugendlichen konnten dabei unmittelbar erläutern,

• wie die Strecke bisher genutzt wurde,
• welche Streckenabschnitte und Elemente für sie von besonderer Bedeutung sind,
• welche selbst geschaffenen Elemente bereits vorhanden sind und
• welche Einbauten bzw. Streckenelemente sie sich für eine zukünftige Nutzung wünschen.

Die gewünschten Einbauten und Streckenelemente wurden gemeinsam mit dem Ortsjugendpfleger aufgenommen und definiert.

Damit liegen aus dem Beteiligungsprozess nicht nur allgemeine Wünsche der Kinder und Jugendlichen vor, sondern bereits konkrete Informationen zur bisherigen Nutzung sowie zu den Vorstellungen für eine mögliche zukünftige Gestaltung der Hühnercrossbahn.

Einbindung der Ergebnisse in das weitere Vorgehen

Diese Dokumentation soll nun in die weiteren fachlichen und rechtlichen Prüfungen einfließen. Dabei soll geprüft werden, welche der von den Jugendlichen gewünschten Elemente unter Berücksichtigung von Sicherheit, Haftung, Eigentumsverhältnissen sowie Natur- und Waldschutz tatsächlich umgesetzt werden können.

Folgende Punkte sind insbesondere zu prüfen und abzustimmen:

1. Beseitigung der akuten Gefahrenlage
Die nicht mehr standsicheren Bäume müssen fachgerecht entfernt werden. Die bereits beauftragten Maßnahmen können aufgrund des Vogelschutzes und der vorhandenen Spechtnester erst nach dem Ausflug der Jungvögel durchgeführt werden. Bis zur Beseitigung der Gefahren bleibt die Sperrung bestehen.

2. Klärung der Eigentumsverhältnisse und Abstimmung mit dem Privatwaldbesitzer
Da sich Teile der von den Kindern und Jugendlichen angelegten Strecke bis in angrenzende private Waldflächen erstrecken, ist zunächst der genaue Verlauf der Grundstücksgrenzen festzustellen. Mit dem betroffenen Waldeigentümer steht die Ortsgemeinde Föhren mittlerweile in Kontakt, d.h. unsere Forstverwaltung ist hier mit eingebunden. Die Verwaltung wird voraussichtlich bis zur Septembersitzung eine Beschlussvorlage erstellen.

3. Rechtliche und haftungsrechtliche Prüfung
Es ist zu klären, welche rechtlichen Anforderungen an eine von Kindern und Jugendlichen genutzte Crossbahn zu stellen sind. Hierzu gehören insbesondere Fragen der Verkehrssicherungspflicht, Haftung und Versicherung sowie die Frage, welche Verantwortung die Gemeinde bei einer offiziellen Freigabe der Anlage übernimmt.

4. Prüfung der Sicherheit der Strecke
Nach Beseitigung der unmittelbaren Gefahr durch die Bäume soll geprüft werden, ob die vorhandene, über viele Jahre eigenständig erweiterte Strecke in ihrer heutigen Form sicher genutzt werden kann. Dabei ist insbesondere zu betrachten, welche Streckenelemente erhalten werden können und wo Veränderungen oder Sicherungsmaßnahmen erforderlich sind.

5. Natur- und Waldschutz berücksichtigen
Da sich die Crossbahn im bzw. unmittelbar am Wald befindet, sind die Belange des Natur-, Arten- und Waldschutzes in die weitere Planung einzubeziehen. Die aktuelle Situation mit den Spechtnestern zeigt bereits, dass diese Aspekte bei Maßnahmen und zukünftiger Unterhaltung berücksichtigt werden müssen. Die nicht mehr standfesten Bäume samt Totholz dürfen erst im Spätherbst gefällt werden.

6. Kosten und dauerhafte Unterhaltung ermitteln
Auf Grundlage der technischen und rechtlichen Prüfung sollen die erforderlichen Maßnahmen und die damit verbundenen Kosten ermittelt werden. Dabei sind nicht nur einmalige Kosten für eine Herrichtung, sondern auch zukünftige Aufwendungen für regelmäßige Kontrollen, Pflege und Verkehrssicherung zu berücksichtigen.

7. Kinder und Jugendliche weiterhin beteiligen
Die Kinderversammlung hat deutlich gezeigt, dass die Hühnercrossbahn für die beteiligten Kinder und Jugendlichen eine Herzensangelegenheit ist. Diese hohe Identifikation soll für den weiteren Prozess genutzt werden. Sobald geklärt ist, welcher rechtliche und technische Rahmen möglich ist, sollen die Kinder und Jugendlichen über die Ergebnisse informiert und bei der konkreten Ausgestaltung erneut beteiligt werden.

Ziel des weiteren Vorgehens ist ausdrücklich, nicht nur zu prüfen, was gegen eine Nutzung spricht, sondern herauszuarbeiten, unter welchen vertretbaren Bedingungen die Hühnercrossbahn erhalten werden kann. Sicherheit und rechtliche Anforderungen haben dabei Vorrang. Gleichzeitig soll die über viele Jahre gewachsene Bedeutung dieses Ortes für Kinder und Jugendliche angemessen berücksichtigt werden. Nach Abschluss dieser Prüfungen sollen die Ergebnisse einschließlich möglicher Varianten, Kosten und Folgeverpflichtungen dem Gemeinderat zur weiteren Beratung und Entscheidung vorgelegt werden.

Föhren, 14.9.26
Rosi Radant
Ortsbürgermeisterin