Hinweis zur nicht erfolgten Räumung von Grabschmuck von Grünfeld- und Urnenstelengräbern
Die Ortsgemeinde Föhren weist darauf hin, dass gemäß der Friedhofsordnung Grabschmuck, Kerzen, Grabgestecke, Blumentöpfe/-vasen auf der Namensplatte der Grünfeldgräber und vor der Urnenstelenanlage nur im Zeitraum vom 1.11. bis zum 28.02. erlaubt sind. Das Ab stellen jeglicher Gegenstände über der Namensplatte und vor der Urnenstelenanlage ist ganzjährig nicht zulässig.
Die Gemeindearbeiter werden noch nicht entfernte Gegenstände vor der Toilettenanlage des Friedhofs
aufstellen. Diese sind bis zum 26.3.2026 hier von den Eigentümern mitzunehmen. Gräber mit Grabschmuck von kürzlich erfolgten Bestattungen sind davon nicht betroffen.
Föhren, 9.3.2026
Rosi Radant
Ortsbürgermeisterin