Hinweis zur nicht erfolgten Räumung von Grabschmuck etc. von Grünfeld- und Urnenstelengräbern
Die Ortsgemeinde Föhren weist darauf hin, dass gemäß der Friedhofsordnung Grabschmuck, Kerzen, Grabgestecke, Blumentöpfe/-vasen auf der Namensplatte der Grünfeldgräberund vor der Urnenstelenanlage nur im Zeitraum vom 1.November bis zum 28.Februar erlaubt sind.
Das Abstellen jeglicher Gegenstände über der Namensplatte und vor der Urnenstelenanlage ist ganzjährig nicht zulässig. Die Gemeindearbeiter werden noch nicht entfernte Gegenstände vor der Toilettenanlage des Friedhofs aufstellen. Diese sind bis zum 11.4.2025 hier von den Eigentümern mitzunehmen.
Gräber mit Grabschmuck von kürzlich erfolgten Bestattungen sind davon nicht betroffen.
Föhren, 17.3.2025
Rosi Radant
Ortsbürgermeisterin